Meine 24-jährige Immobilienkompetenz im Verkauf und der Vermietung von Immobilien, sowie deren Verwaltung spricht für sich selbst!
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Profitieren Sie von meiner 24-jährigen Erfahrung- Nach einem Vor-Ort-Termin bei Ihnen erstelle ich eine marktgerechte Kaufpreisbewertung Ihrer Immobilie anhand des aktuellen Grundstückmarktberichts der Gemeinde oder des Kreises. Die Kosten für die Erstellung der Kaufpreisbewertung richten sich nach dem tatsächlichem Zeitaufwand. Der Stundensatz liegt derzeit bei € 100 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Erteilung eines späteren Verkaufsauftrages wird dieser Rechnungs-betrag auf das Vermittlungshonorar angerechnet.
Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie?
Für die Erstellung eines fundierten Verkehrswertgutachtens einer Immobilie für z.B. Erbschaftsangelegenheiten, Finanzamt, etc. liegt der Stundensatz derzeit bei € 150 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Neben der Rechnung erhalten Sie einen detaillierten Nachweis über den tatsächlich angefallenen Zeitaufwand, genau wie bei der Kaufpreisbewertung.
Ich schaffe Aufmerksamkeit bei der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit professionellen Fotos, auf denen Ihre Immobilie im "besten Licht" präsentiert wird und bei der Vermarktung in der gesamten Region.
Ich spare Ihnen Zeit und Aufwand bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, sowie bei der Organisation und Durchführung der Besichtigungen.
Ich finde den richtigen Käufer bzw. Mieter und führe mit ihm die Vertragsverhandlungen für Sie. Ich überprüfe seine Bonität vor Vertragsabschluss. Bereite den Kaufvertrag in Zusammenarbeit mit dem Notariat vor oder erstelle den Mietvertrag.
Das Vermittlungshonorar bei einem Verkaufsauftrag liegt in NRW bei 6% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Laut Gesetz ist dieser Betrag bei dem Verkauf/Kauf einer Eigentums-wohnung oder eines Einfamilienhauses hälftig von Verkäufer und Käufer zu übernehmen. Das heißt das Vermittlungshonorar beträgt für Verkäufer und Käufer je 3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Vermittlungshonorar bei einem Vermietungsauftrag kann pauschal mit 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet werden oder alternativ auf Wunsch des Auftraggebers
nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu einem Stundensatz von € 85 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wie die langjährige Praxis jedoch gezeigt hat, sind die Kosten in beiden Abrechnungsfällen fast identisch, wenn die Immobilie schnell vermietet wird. Dauert die Vermietung einer Immobilie zeitlich jedoch länger, ist es für den Auftraggeber günstiger (und für den Auftragnehmer viel ungünstiger) die Kosten pauschal abzurechnen. Wenn die Gründe für mich als Auftragnehmerin schon vorher abzusehen sind, dass der Auftrag ein "normales Maß" an Zeitaufwand übersteigen wird aus Gründen, die ich -als Auftragnehmerin- nicht zu vertreten habe und nicht beeinflussen kann (wie z.B. keine oder nur schleppende Kooperation mit den Mietern möglich, Wohnungen ohne Balkon, etc.), werde ich keinen Auftrag mit einer pauschalen Vergütungsvereinbarung abschließen.
Alle sonstigen nachzuweisenden Aufwendungen, wie z.B. für Anzeigen, Beschaffung fehlender Unterlagen, wie: Erstellung eines Energieausweises, Erstellung eines Grundrisses, etc. werden in beiden Fällen gesondert berechnet.
Das Vermittlungshonorar bei einem Vermietungsauftrag trägt lt. Gesetzesänderung seit dem 01.01.2015 allein der Vermieter und nicht mehr -wie jahrzehntelang zuvor- die Mieter.
Sie sind Eigentümer eines Miethauses und suchen eine kompetente und erreichbare Hausverwaltung, die sich ganzheitlich um Ihre Immobilie kümmert?
Ich übernehme für Sie das gesamte Management Ihrer Immobilie, wie z.B. den gesamten Schriftverkehr mit den Mietern, Behörden, Energieversorgern, etc., Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, Überwachung der Mieteingänge, Mahnverfahren, Buchführung, Jahres-abschlusslisten, Neuvermietungen, Wohnungsübergaben, Vertragsgestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen, Vergabe von Aufträgen, Prüfen der Rechnungen, die Bearbeitung von Versicherungsschäden, die Betreuung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Schilling Immobilien-Sachverständigenbüro e. Kfr.
HRA 35275 AG Köln
Inhaberin: Karin Grimm
Ludger-Kühler-Str. 11
42799 Leichlingen
Telefon: 02175-884 881 und 02175-884 09 78
Telefax: 02175-720 687
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