Schilling

IMMOBILIEN-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

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Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Karin Grimm Inhaberin Schilling Immobilien-Sachverständigenbüro e. K.

Wenn...

Bewertung, Verkehrswertgutachten, Verkauf,

Vermietung, Betriebskostenabrechnung

dann...

Nur mit einem Profi an Ihrer Seite! 


Denn dies bedeutet für Sie:

1. Weniger Stress und emotionale Belastung

Ich kümmere mich schnell, zuverlässig und persönlich um  Ihr Anliegen und erspare Ihnen Zeit und Stress, sowie eine geringere emotionale Belastung, wie z.B. bei einem Verkauf. 

2. Mehr Kompetenz und Erfahrung

Ich  besitze kompetente Fachkenntnisse, verfüge über langjährige Erfahrungen und berate Sie gut und sicher in allen Immobilienbereichen. 

3. Kürzere und bessere Vermarktung

 Ich verkaufe oder vermiete Ihre Immobilie in einer kürzeren Zeit und zu einem marktgerechten Preis. 

Meine 24-jährige Immobilienkompetenz im Verkauf und der Vermietung von Immobilien, sowie deren Verwaltung spricht für sich selbst!

euer Text


Jetzt Termin vereinbaren:

 02175 - 884 881


Ihre

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Wertschätzung Ihrer Immobilie:

Kaufpreisbewertung

Profitieren Sie von meiner 24-jährigen Erfahrung- Nach einem Vor-Ort-Termin bei Ihnen erstelle ich eine marktgerechte Kaufpreisbewertung Ihrer Immobilie anhand des aktuellen Grundstückmarktberichts der Gemeinde oder des Kreises. Die Kosten für die Erstellung der Kaufpreisbewertung richten sich nach dem tatsächlichem Zeitaufwand. Der Stundensatz liegt derzeit bei € 100 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei der Erteilung eines späteren Verkaufsauftrages wird dieser Rechnungs-betrag  auf das Vermittlungshonorar angerechnet.


Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie?


Für die Erstellung eines fundierten Verkehrswertgutachtens einer Immobilie für z.B. Erbschaftsangelegenheiten, Finanzamt, etc. liegt der Stundensatz derzeit bei € 150 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Neben der Rechnung erhalten Sie einen detaillierten Nachweis über den tatsächlich angefallenen Zeitaufwand, genau wie bei der Kaufpreisbewertung.




Karin Schilling Immobilien-Sachverständigenbüro

Verkauf & Vermietung

Ich schaffe Aufmerksamkeit bei der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit professionellen Fotos, auf denen Ihre Immobilie im "besten Licht" präsentiert wird und bei der Vermarktung in der gesamten Region.

Ich spare Ihnen Zeit und Aufwand bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, sowie bei der Organisation und Durchführung der Besichtigungen.

Ich finde den richtigen Käufer bzw. Mieter und führe mit ihm die Vertragsverhandlungen für Sie. Ich überprüfe seine Bonität vor Vertragsabschluss. Bereite den Kaufvertrag in Zusammenarbeit mit dem Notariat vor oder erstelle den Mietvertrag.


Das Vermittlungshonorar bei einem Verkaufsauftrag liegt in NRW bei 6% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Laut Gesetz ist dieser Betrag bei dem Verkauf/Kauf einer Eigentums-wohnung oder eines Einfamilienhauses hälftig von Verkäufer und Käufer zu übernehmen. Das heißt das Vermittlungshonorar beträgt für Verkäufer und Käufer je  3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Das Vermittlungshonorar bei einem Vermietungsauftrag kann pauschal mit 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet werden oder alternativ auf Wunsch des Auftraggebers

nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu einem Stundensatz von € 80 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Wie die langjährige Praxis jedoch gezeigt hat, sind die Kosten in beiden Abrechnungsfällen fast identisch, wenn die Immobilie schnell vermietet wird. Dauert die Vermietung einer Immobilie zeitlich jedoch länger, ist es für den Auftraggeber günstiger (und für den Auftragnehmer viel ungünstiger) die Kosten pauschal abzurechnen. Wenn die Gründe für mich als Auftragnehmerin schon vorher abzusehen sind, dass der Auftrag ein  "normales Maß" an Zeitaufwand übersteigen wird aus Gründen, die ich -als Auftragnehmerin- nicht zu vertreten habe und nicht beeinflussen kann (wie z.B. keine oder nur schleppende Kooperation mit den Mietern möglich, Wohnungen ohne Balkon, etc.), werde ich keinen Auftrag mit einer pauschalen Vergütungsvereinbarung abschließen.


Alle sonstigen nachzuweisenden Aufwendungen, wie z.B. für Anzeigen, Beschaffung fehlender Unterlagen, wie: Erstellung eines Energieausweises, Erstellung eines Grundrisses, etc. werden in beiden Fällen gesondert berechnet.


Das Vermittlungshonorar bei einem Vermietungsauftrag trägt lt. Gesetzes-änderung seit dem 01.01.2015 allein der Vermieter und nicht mehr -wie jahrzehntelang zuvor- die Mieter.


Karin Schilling Immobilien-Sachverständigenbüro
Karin Schilling Immobilien-Sachverständigenbüro

Betriebs- + Heiz-kostenabrechnung:

Im Auftrag für Vermieter erstelle ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ihrer Mieter. Auf Wunsch übernehme ich auch die Mietbuchhaltung und buche alle Einnahmen und Ausgaben. Darüber hinaus erstelle ich  die Jahresabschlusslisten, wie z.B. die Einnahme- und Überschuss-rechnungen, Mieteingänge, etc.  für den Steuerberater.


Die Kosten für diese Arbeiten werden nach dem tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz liegt derzeit bei € 85 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Neben der Rechnung erhält der Auftraggeber einen detaillierten Nachweis über den angefallenen Zeitaufwand und die Art der Arbeiten.



Hausverwaltung (Miet- und WEG-Verwaltung)

Sie sind Eigentümer eines Miethauses oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft und suchen eine kompetente, sowie erreichbare Hausverwaltung?


Ich übernehme für Sie das gesamte Management Ihrer Immobilie, wie z.B. den gesamten Schriftverkehr mit den Mietern/Eigentümern, Behörden, Energieversorgern, etc., Erstellung der Nebenkosten-/Hausgeldabrechnungen, Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlungen inkl. der zeitnahen Erstellung des Beschlußprotokolls,  Überwachung der Miet-/Hausgeldeingänge, Mahnverfahren, Buchführung, Jahres-abschlusslisten,  Neuvermietungen, Wohnungsübergaben, Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Mieterhöhungen, Vergabe von Aufträgen, Prüfen der Rechnungen, die Bearbeitung von Versicherungsschäden, die Betreuung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungs-massnahmen.


Derzeit nehme ich keine Aufträge im Hausverwaltungsbereich an.


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